Langzeit-Blutdruckmessung
Automatische Blutdruckmessung über 24 Stunden zur Abklärung von Bluthochdruck und Therapiekontrolle.
Für wen ist diese Leistung?
Für Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck, KHK-Verdacht, Herzrhythmusstörungen oder anderen kardialen Risikofaktoren.
Für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen und Langzeitbetreuung.
Das ist enthalten
- Ausführliche Anamnese zu Blutdruck und Herz-Kreislauf
- Anlegen der automatischen Blutdruckmanschette
- Einweisung in die Handhabung
- Automatische Messungen alle 15-30 Minuten
- Computergestützte Auswertung mit Tages-/Nachtprofil
- Ärztliche Befundung und Besprechung
- Therapieempfehlungen bei Auffälligkeiten
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Weites Oberteil tragen (Manschette am Oberarm)
- Aktivitätenprotokoll führen (wird bereitgestellt)
- Wiedervorstellung nach 24 Stunden zur Geräteabgabe
Kostenübernahme
Bei medizinischer Indikation
Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen bei Verdacht auf Bluthochdruck, zur Abklärung von Blutdruckschwankungen oder zur Therapiekontrolle.
Als Wunschleistung
Als Wunschuntersuchung ist dies eine Selbstzahlerleistung. Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Untersuchungszweck: Bei ärztlich festgestellter medizinischer Indikation ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Bei Wunschuntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit fallen 19% MwSt. an. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung.
Kosten
Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
21,86 €
GOÄ 654 (Langzeit-Blutdruckmessung)
Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.
Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.
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