Langzeit-EKG 24 Stunden Holter
Allgemeinmedizin

Langzeit-EKG (24h)

Kontinuierliche Herzrhythmusüberwachung über 24 Stunden zur Erkennung von sporadischen Herzrhythmusstörungen.

Kassenleistung
Dauer: 24 Stunden (Anlegen: 15 Min.)

Für wen ist diese Leistung?

Kardiale Risikopatienten

Für Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck, KHK-Verdacht, Herzrhythmusstörungen oder anderen kardialen Risikofaktoren.

Chronisch Kranke

Für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen und Langzeitbetreuung.

Das ist enthalten

  • Ausführliche Anamnese
  • Anlegen des tragbaren EKG-Rekorders
  • Einweisung in die Handhabung
  • 24-Stunden-Aufzeichnung
  • Computergestützte Auswertung
  • Ärztliche Befundung und Besprechung
  • Schriftlicher Befundbericht

Voraussetzungen / Mitzubringen

  • Ereignistagebuch führen (wird bereitgestellt)
  • Normale Alltagsaktivitäten sind möglich
  • Kein Duschen/Baden während der Aufzeichnung
  • Wiedervorstellung nach 24 Stunden zur Geräteabgabe

Kostenübernahme

Bei medizinischer Indikation

Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen, Synkopen (Ohnmachtsanfälle), Herzklopfen oder zur Therapiekontrolle.

Als Wunschleistung

Als Wunschuntersuchung ist dies eine Selbstzahlerleistung. Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Untersuchungszweck: Bei ärztlich festgestellter medizinischer Indikation ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Bei Wunschuntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit fallen 19% MwSt. an. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung.

Kosten

Kassenleistung

Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Als Wunschleistung

58,29 €

GOÄ 659 (Langzeit-EKG)

Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.

Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.

Privatpatienten & Selbstzahler

Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu Langzeit-EKG (24h) und allen weiteren Leistungen.