Lungenfunktionstest Spirometrie
Allgemeinmedizin

Lungenfunktionstest (Spirometrie)

Messung der Lungenkapazität und Atemflüsse zur Diagnostik von Atemwegserkrankungen wie Asthma, COPD und Früherkennung der Raucherlunge.

Kassenleistung
Dauer: 10 Minuten

Für wen ist diese Leistung?

Atemwegserkrankte

Für Patientinnen und Patienten mit Asthma, COPD oder anderen Atemwegserkrankungen.

Sportlerinnen und Sportler

Für aktive Sportlerinnen und Sportler zur Leistungsdiagnostik, Trainingssteuerung und Gesundheitsvorsorge.

Arbeitnehmer mit Gefährdung

Für Beschäftigte mit besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz (Lärm, Chemikalien, Absturz, Atemschutz).

Raucherinnen und Raucher

Für aktive oder ehemalige Raucherinnen und Raucher zur Früherkennung der sogenannten Raucherlunge (COPD).

Das ist enthalten

  • Anamnese zu Atemwegsbeschwerden
  • Messung der Vitalkapazität
  • Messung der Einsekundenkapazität (FEV1)
  • Bestimmung des Peak-Flow
  • Computergestützte Auswertung
  • Grafische Darstellung der Atemkurven
  • Ärztliche Befundung und Therapieempfehlung

Voraussetzungen / Mitzubringen

  • Keine Inhalation von bronchienerweiternden Medikamenten 4-6 Stunden vorher
  • Nicht rauchen am Untersuchungstag
  • Lockere Kleidung ohne engen Gürtel

Kostenübernahme

Bei medizinischer Indikation

Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen bei Verdacht auf Asthma, COPD, anderen Lungenerkrankungen oder bei Atembeschwerden.

Als Wunschleistung

Als Wunschuntersuchung ist dies eine Selbstzahlerleistung. Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Untersuchungszweck: Bei ärztlich festgestellter medizinischer Indikation ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Bei Wunschuntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit fallen 19% MwSt. an. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung.

Kosten

Kassenleistung

Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Als Wunschleistung

55,66 €

GOÄ 605/605a (Spirometrie)

Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.

Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.

Privatpatienten & Selbstzahler

Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu Lungenfunktionstest (Spirometrie) und allen weiteren Leistungen.