Lungenfunktionstest (Spirometrie)
Messung der Lungenkapazität und Atemflüsse zur Diagnostik von Atemwegserkrankungen wie Asthma, COPD und Früherkennung der Raucherlunge.
Für wen ist diese Leistung?
Für Patientinnen und Patienten mit Asthma, COPD oder anderen Atemwegserkrankungen.
Für aktive Sportlerinnen und Sportler zur Leistungsdiagnostik, Trainingssteuerung und Gesundheitsvorsorge.
Für Beschäftigte mit besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz (Lärm, Chemikalien, Absturz, Atemschutz).
Für aktive oder ehemalige Raucherinnen und Raucher zur Früherkennung der sogenannten Raucherlunge (COPD).
Das ist enthalten
- Anamnese zu Atemwegsbeschwerden
- Messung der Vitalkapazität
- Messung der Einsekundenkapazität (FEV1)
- Bestimmung des Peak-Flow
- Computergestützte Auswertung
- Grafische Darstellung der Atemkurven
- Ärztliche Befundung und Therapieempfehlung
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Keine Inhalation von bronchienerweiternden Medikamenten 4-6 Stunden vorher
- Nicht rauchen am Untersuchungstag
- Lockere Kleidung ohne engen Gürtel
Kostenübernahme
Bei medizinischer Indikation
Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen bei Verdacht auf Asthma, COPD, anderen Lungenerkrankungen oder bei Atembeschwerden.
Als Wunschleistung
Als Wunschuntersuchung ist dies eine Selbstzahlerleistung. Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Untersuchungszweck: Bei ärztlich festgestellter medizinischer Indikation ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Bei Wunschuntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit fallen 19% MwSt. an. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung.
Kosten
Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
55,66 €
GOÄ 605/605a (Spirometrie)
Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.
Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.
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