Test EKG Bild
Allgemeinmedizin

Ruhe-EKG

Aufzeichnung der elektrischen Herzaktivität in Ruhe zur Erkennung von Herzrhythmusstörungen und anderen Herzerkrankungen.

Kassenleistung
Dauer: 10-15 Minuten

Für wen ist diese Leistung?

Kardiale Risikopatienten

Für Patientinnen und Patienten mit Bluthochdruck, KHK-Verdacht, Herzrhythmusstörungen oder anderen kardialen Risikofaktoren.

Präventiv-Interessierte

Für alle, die aktiv Gesundheitsvorsorge betreiben und frühzeitig gesundheitliche Risiken erkennen möchten.

Sportlerinnen und Sportler

Für aktive Sportlerinnen und Sportler zur Leistungsdiagnostik, Trainingssteuerung und Gesundheitsvorsorge.

Das ist enthalten

  • Anamnese zu Herzbeschwerden
  • 12-Kanal-EKG-Aufzeichnung
  • Computergestützte Auswertung
  • Ärztliche Befundung
  • Besprechung der Ergebnisse
  • Schriftlicher Befundbericht

Voraussetzungen / Mitzubringen

  • Bequeme Kleidung (Oberkörper muss frei gemacht werden)
  • Keine besondere Vorbereitung nötig

Kostenübernahme

Bei medizinischer Indikation

Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt (z.B. Verdacht auf Herzrhythmusstörungen, Brustschmerzen, Kontrolluntersuchung bei bekannter Herzerkrankung).

Als Wunschleistung

Als Wunschuntersuchung ohne medizinische Notwendigkeit ist dies eine Selbstzahlerleistung. Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Untersuchungszweck: Bei ärztlich festgestellter medizinischer Indikation ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Bei Wunschuntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit fallen 19% MwSt. an. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung.

Kosten

Kassenleistung

Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Als Wunschleistung

36,87 €

GOÄ 651 (Ruhe-EKG)

Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.

Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.

Privatpatienten & Selbstzahler

Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu Ruhe-EKG und allen weiteren Leistungen.