Ultraschall Sonografie Bauch
Allgemeinmedizin

Ultraschall (Sonografie)

Bildgebende Untersuchung innerer Organe mittels Schallwellen für allgemeinmedizinische Fragestellungen - schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung.

Kassenleistung
Dauer: 15-30 Minuten

Für wen ist diese Leistung?

Präventiv-Interessierte

Für alle, die aktiv Gesundheitsvorsorge betreiben und frühzeitig gesundheitliche Risiken erkennen möchten.

Chronisch Kranke

Für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen und Langzeitbetreuung.

Selbstzahler und IGEL-Interessierte

Für Personen, die Gesundheitsleistungen privat finanzieren möchten (IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen).

Das ist enthalten

  • Anamnese und Festlegung der zu untersuchenden Organe im Arztgespräch
  • Ultraschalluntersuchung nach Bedarf: Bauchorgane (Leber, Gallenblase, Nieren, Milz, Harnblase) und/oder Schilddrüse
  • Dokumentation der Befunde mit Bildern
  • Sofortige Befundbesprechung
  • Schriftlicher Befundbericht

Voraussetzungen / Mitzubringen

  • Für Bauch-Ultraschall: nüchtern erscheinen (mind. 6 Stunden)
  • Für Schilddrüsen-Ultraschall: keine besondere Vorbereitung
  • Bequeme Kleidung

Kostenübernahme

Bei medizinischer Indikation

Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht oder Symptome vorliegen (z.B. Bauchschmerzen, Schilddrüsenknoten, auffällige Laborwerte).

Als Wunschleistung

Eine reine Wunsch-Sonographie ("Vorsorge-Ultraschall" ohne Beschwerden) ist keine Kassenleistung, sondern eine Selbstzahlerleistung (IGEL). Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Untersuchungszweck: Bei ärztlich festgestellter medizinischer Indikation ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Bei Wunschuntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit fallen 19% MwSt. an. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung.

Kosten

Kassenleistung

Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Als Wunschleistung

40,80 €

GOÄ 410/417/420 je nach Organ

Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.

Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.

Privatpatienten & Selbstzahler

Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu Ultraschall (Sonografie) und allen weiteren Leistungen.