Ultraschall (Sonografie)
Bildgebende Untersuchung innerer Organe mittels Schallwellen für allgemeinmedizinische Fragestellungen - schmerzfrei und ohne Strahlenbelastung.
Für wen ist diese Leistung?
Für alle, die aktiv Gesundheitsvorsorge betreiben und frühzeitig gesundheitliche Risiken erkennen möchten.
Für Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen und Langzeitbetreuung.
Für Personen, die Gesundheitsleistungen privat finanzieren möchten (IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen).
Das ist enthalten
- Anamnese und Festlegung der zu untersuchenden Organe im Arztgespräch
- Ultraschalluntersuchung nach Bedarf: Bauchorgane (Leber, Gallenblase, Nieren, Milz, Harnblase) und/oder Schilddrüse
- Dokumentation der Befunde mit Bildern
- Sofortige Befundbesprechung
- Schriftlicher Befundbericht
Voraussetzungen / Mitzubringen
- Für Bauch-Ultraschall: nüchtern erscheinen (mind. 6 Stunden)
- Für Schilddrüsen-Ultraschall: keine besondere Vorbereitung
- Bequeme Kleidung
Kostenübernahme
Bei medizinischer Indikation
Die Untersuchung wird von der Krankenkasse übernommen, wenn ein konkreter Krankheitsverdacht oder Symptome vorliegen (z.B. Bauchschmerzen, Schilddrüsenknoten, auffällige Laborwerte).
Als Wunschleistung
Eine reine Wunsch-Sonographie ("Vorsorge-Ultraschall" ohne Beschwerden) ist keine Kassenleistung, sondern eine Selbstzahlerleistung (IGEL). Die Umsatzsteuerpflicht richtet sich nach dem Untersuchungszweck: Bei ärztlich festgestellter medizinischer Indikation ist die Leistung umsatzsteuerfrei. Bei Wunschuntersuchungen ohne medizinische Notwendigkeit fallen 19% MwSt. an. Die Festlegung erfolgt im Rahmen der ärztlichen Untersuchung.
Kosten
Bei medizinischer Indikation übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
40,80 €
GOÄ 410/417/420 je nach Organ
Bei zusätzlichen Untersuchungen oder Maßnahmen können weitere Kosten entstehen.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Ärztliche Heilbehandlungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Bei Untersuchungen ohne klare medizinische Indikation (z.B. reine Wunschleistungen) muss die Umsatzsteuer von 19% zusätzlich erhoben werden. Ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht, kann in der Regel erst nach dem ärztlichen Gespräch abschließend festgestellt werden.
Abrechnung nach GOÄ – Erstattung gemäß Ihrem Versicherungstarif.
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